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May 20, 2025 56 mins
In der Schweiz sind Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr strafmündig. Das Jugendstrafrecht gilt bis zum 18. Lebensjahr. Das Strafmass ist auch bei schweren Vergehen verhältnismässig gering. Das könnte sich ändern. Beim Jugendstrafrecht steht die Täterin oder der Täter im Fokus. Das Ziel ist es, die Jugendlichen zu erziehen und zu schützen, nicht nur zu bestrafen. Strafen und Massnahmen Die Maximalstrafen für Minderjährige wirken auf den ersten Blick sehr tief. Kinder zwischen 10 und 14 Jahren müssen beispielsweise als Strafe höchstens zehn Tage gemeinnützige Arbeit leisten. Bei 15-Jährigen ist ein Freiheitsentzug bis zu einem Jahr möglich, bei über 16-Jährigen bis zu vier Jahren. Auch bedingte Strafen sind möglich. Lasch ist das Jugendstrafecht trotzdem nicht. Neben den Strafen steht den Jugendanwälten mit den sogenannten Schutzmassnahmen ein starkes Sanktionsmittel zur Verfügung. Bei schweren Delikten kann die Jugendanwaltschaft straffällige Jugendliche bis zum 25. Geburtstag beaufsichtigen, und unter Umständen in einer geschlossenen Institution unterbringen. Verschärfung des Jugendstrafrechts Eine Motion der Zürcher SVP Nationalrätin Nina Fehr Düsel fordert eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Bei schweren Verbrechen sollen künftig nur unbedingte Strafen ausgesprochen werden können. Wenn Jugendliche bei angeordneten Schutzmassnahmen nicht kooperieren, sollen sie ins Gefängnis müssen. Der maximal mögliche Freiheitsentzug soll erhöht werden. Und besonders schwere Straftaten sollen nach dem Erwachsenenstrafecht beurteilt werden. Pro / Contra Die Verschärfung soll der Abschreckung dienen und die Bevölkerung schützen, sagen die Befürworter. Zudem werden härtere Strafen von Opfern und Angehörigen als gerechter empfunden. Die Gegner der Vorlage bezweifeln eine abschreckende Wirkung von höheren Strafen. Diese könnten zudem die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft verringern und Betroffene stigmatisieren. Zudem führten insbesondere längere Haftstrafen zu höheren Kosten im Justizsystem. Soll das Jugendstrafrecht verschärft werden? Oder sollte die Prävention verbessert werden? Darüber diskutieren im Forum: · Pro Verschärfung: Nina Fehr Düsel, SVP Nationalrätin Kanton Zürich · Contra Verschärfung: Patrik Killer, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege · Dr. med. Dorothea Stiefel, Kinder- und Jugendpsychiaterin, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich Die Sendung wird zeitgleich im Fernsehen auf SRF1 übertragen.
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