Die Unterscheidung von Lastenheft und Pflichtenheft ist Thema der einhundertneunundachzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts.
Inhalt
Kurzübersicht Lastenheft
Definition laut DIN 69901-5: "vom Auftraggeber festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers innerhalb eines Auftrages".
Verfasst von: Auftraggeber, also aus Sicht des Kunden.
Inhalt: Lösungsneutrale funktionale und nicht-funktionale Anforderungen an ein Produkt, eine zu erstellende Software oder ein Projektergebnis aus Sicht des Auftraggebers.
Fragen: WAS soll erreicht werden? WARUM ist das wichtig? WOFÜR wird das benötigt? WER will das haben?
Ziel: Basis, um Angebote von potenziellen Auftragnehmern einzuholen. Es bildet die Grundlage für das vom Auftragnehmer zu erstellende Pflichtenheft.
Rechtliche Relevanz: keine
Mögliche Inhalte
Anforderungen der Stakeholder (z.B. Fachlichkeit, Regualatorik, Usability, Performance, Hardware-/Netwerk-/Softwareumgebung)
Ist-Zustand und Soll-Zustand
Abnahmekriterien für die Prüfung, ob die Anforderungen erfüllt sind
Einschränkungen bei zu verwendenden Technologien
Anforderungen an den Auftragnehmer (z.B. Zertifizierung)
Schnittstellen
Sonstige Anforderungen (z.B. Dauer, Kosten, Meilensteine)
Kurzübersicht Pflichtenheft
Definition laut DIN 69901-5: "vom Auftragnehmer erarbeitete[n] Realisierungsvorgaben aufgrund der Umsetzung des vom Auftraggeber vorgegebenen Lastenhefts".
Verfasst von: Auftragnehmer, also aus Sicht des Dienstleisters.
Inhalt: Vorschlag für technische Lösung der Anforderungen aus dem Lastenheft.
Fragen: WIE sollen die Anforderungen umgesetzt werden? WELCHE Technologien kommen zum Einsatz?
Ziel: Konkretes Angebot eines Auftragnehmers, um die Anforderungen aus dem Lastenheft des Auftraggebers zu erfüllen. Basis für die Kalkulation von Kosten/Aufwänden und das Erstellen eines Angebots. Definiert die Vorgaben für die spätere Implementierung.
Rechtliche Relevanz: wird Vertragsbestandteil und dient zur Abnahme der erbrachten Leistung
Mögliche Inhalte
Spezifikationen des geplanten Ergebnisses bzw. die technische Realisierung, z.B. Architektur, Technologien, UML-Diagramme, ER-Modelle, geplante Prozessabläufe, UI-Entwürfe
Entwicklungsprozess, Projektplan mit Meilensteinen, Vorgaben zur Kommunikation
Ressourcen wie konkrete Personen, Subunternehmen, Technologien
Definitionen aus dem IT-Handbuch
Beginnen wir mit einer Definition der Begriffe. Dafür schaue ich immer gerne in das IT-Handbuch*, das bis vor einigen Jahren noch der "offizielle" Prüfungsbegleiter war und als Nachschlagewerk mit in die Prüfung genommen werden durfte. Dort werden Lasten- und Pflichtenheft wie folgt definiert:
Lastenheft
Das Lastenheft enthält alle Forderungen des Auftraggebers (Kunden) an die Lieferungen und/oder Leistungen eines Auftragnehmers. Die Forderungen sind aus Anwendersicht einschließlich aller Randbedingungen zu beschreiben. Diese sollten quantifizierbar und prüfbar sein. Im Lastenheft wird definiert, was für eine Aufgabe vorliegt und wofür diese zu lösen ist.
Pflichtenheft
Das Pflichtenheft enthält das vom Auftragnehmer erarbeitete Realisierungsvorhaben auf der Grundlage des Lastenheftes. Das Pflichtenheft enthält als Anlage das Lastenheft. Im Pflichtenheft werden die Anwendervorgaben detailliert und in einer Erweiterung die Realisierungsforderungen unter Berücksichtigung konkreter Lösungsansätze beschrieben. Im Pflichtenheft wird definiert, wie und womit die Forderungen zu realisieren sind.
Gut verständlich finde ich auch die Erläuterungen in der Wikipedia, die sich auf die DIN 69901 stützen (die leider nicht kostenfrei verfügbar ist):
Lastenheft
Gemäß DIN 69901-5 [...] beschreibt das Lastenheft die "vom Auftraggeber festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers innerhalb eines Auftrages". Das Lastenheft beschreibt in der Regel somit, was und wofür etwas gemacht werden soll. [Herv. d. Verf.]