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September 30, 2025 43 mins

Am 26. September hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO zugestimmt, mit dem diese in nationales Recht überführt werden sollen. Zwei Länder stimmten jedoch dagegen: Brandenburg und Thüringen. In beiden ist das BSW an der Regierung beteiligt. Es hätte also bereits genügt, wenn einer der Koalitionspartner das Papier ablehnt. Dennoch wurde damit die Grundlage für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die aktualisierten IGV geschaffen.

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Die nächste Station für die Umsetzung der neuen IGV in Deutschland ist der Bundestag. Dort reicht eine einfache Mehrheit. Diese wäre jedoch gefährdet, wenn das BSW im Bundestag vertreten wäre. Den Einzug hatte es bei der letzten Wahl nur knapp verpasst – doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, denn gegen das Ergebnis wurde Einspruch eingelegt. Die Zeit allerdings arbeitet gegen die Kritiker der IGV: Das Verfahren zur erneuten Überprüfung der Wahlergebnisse ist langwierig.

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Andrej Hunko ist die zentrale Stimmen des BSW im Widerstand gegen die geplanten Änderungen. Er hatte sich ohnehin schon kritisch positioniert und in Beate Pfeil eine erfahrene Juristin gefunden, die die Abgeordneten berät und ihnen hilft, ihre Argumente juristisch fundiert vorzutragen. "Bürgerrechtlich ist die Situation bereits ernst genug – wer mit Schlagworten wie „Aufhebung der Grundrechte“ oder „Verlust der Souveränität“ argumentiert, schwächt die Kritik nur und verstellt den Blick auf die tatsächlichen Probleme", unterstreicht Beate Pfeil. Möglichkeiten, sich gegen Grundrechtseinschränkungen zu wehren, bestehen nach wie vor.

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Beate Pfeil und Andrej Hunko geben Einblicke in ihre Arbeit hinter den Kulissen und erklären verständlich die juristischen Hintergründe der aktuellen Auseinandersetzung.

Der Superfaschismus

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