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November 23, 2022 18 mins

Wer sich entschuldigt, zeigt Stärke – das gilt auch im Arbeitsverhältnis. Vor Gericht kommt ein Arbeitnehmer, der eigenes Fehlverhalten eingesteht und Besserung gelobt, ebenfallsgut an. Das jedenfalls meinen die Rechtsanwälte Michael Puzicha aus Marl und Niklas Pastille aus Berlin. ALLZUVIEL Ehrlichkeit aber sollte es auch nicht sein. Kein noch soüberzeugendes „Geständnis“ nämlich hindert den Arbeitgeber am Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung. Über den schmalen Grat zwischen kluger Selbstkritik und dämlicher Selbstbezichtigung diskutieren die Rechtsanwälte in diesem außergewöhnlich meinungsfreudigen, offenherzigen Podcast.

Themen in der heutigen Folge:

  • Darum geht’s: „GESTEHEN“ oder nicht?
  • Der Chef macht Vorwürfe: Dürfen Arbeitnehmer „SCHWEIGEN“?
  • Im Anhörungsverfahren vor einer Kündigung: Der Arbeitgeber muss auch ENTLASTENDES vortragen
  • Was gilt bei VERDACHTKÜNDIGUNGEN?

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164
Seminar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br258

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