Es ist ein grundlegendes Recht von Frauen, den gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen für die gleiche Arbeit zu erhalten, unabhängig davon, ob Männer einen höheren Lohn ausgehandelt haben oder nicht. Eine Grundsatzentscheidung des BAG hat dies bestätigt. Ein aktuelles Urteil zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen betraf eine Arbeitnehmerin, die seit dem 1.3.2017 als Außendienstmitarbeiterin im Vertrieb bei der beklagten Firma beschäftigt war. Ihr vereinbartes Grundentgelt betrug anfangs 3.500,00 Euro brutto. Ab dem 1.8.2018 richtete sich ihr Gehalt nach einem Haustarifvertrag, der ein neues Eingruppierungssystem einführte. Die Entgeltgruppe, die für ihre Tätigkeit relevant war, sah ein Grundgehalt von 4.140,00 Euro brutto vor. Ob die Frau dieses Gehalt auch tatsächlich erhalten hat, erfahrt ihr im heutigen Podcast zusammen mit W.A.F. Fachreferentin Sandra Becker und Rechtsanwalt Niklas Pastille.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
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